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   BGH, 13.12.2001 - III ZR 29/01   

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BGH, 13.12.2001 - III ZR 29/01 (https://dejure.org/2001,2970)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2001 - III ZR 29/01 (https://dejure.org/2001,2970)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - III ZR 29/01 (https://dejure.org/2001,2970)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 484
  • WM 2002, 300
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.10.2000 - II ZR 54/99

    Voraussetzungen eines Grundurteils

    Auszug aus BGH, 13.12.2001 - III ZR 29/01
    Wenn man dies anders sieht, so verstößt das angefochtene Urteil jedenfalls wie die Revision zutreffend rügt, gegen das Gebot, daß ein Grundurteil den Grund des Anspruchs insgesamt erledigen muß (BGH, Urteil vom 2. Oktober 2000 - II ZR 54/99 - NJW 2001, 224, 225).

    Es kommt bei dieser Sachlage nicht mehr entscheidend darauf an, ob das angefochtene Urteil noch an einem weiteren durchgreifenden Mangel leidet, nämlich in bezug auf das Erfordernis, daß ein Grundurteil die Wahrscheinlichkeit des Bestehens des Klageanspruchs in irgendeiner Höhe voraussetzt (BGH, Urteil vom 2. Oktober 2000 aaO).

  • BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93

    Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 13.12.2001 - III ZR 29/01
    Damit bleibt entweder in unzulässiger Weise eine von mehreren eingeklagten Forderungen als ganze (vgl. BGHZ 89, 383, 388; BGH, Urteil vom 27. April 1993 - IV ZR 132/93 - NJW 1994, 1791, 1792) oder mindestens - wollte man die "Nachbelastung" vom 8. Oktober 1999 nicht als selbständige Forderung ansehen - eine wesentliche Frage zum "Grund" des insgesamt eingeklagten restlichen Vergütungsanspruchs der Klägerin, offen.
  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 37/82

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei mehreren in der Klage zusammengefaßten

    Auszug aus BGH, 13.12.2001 - III ZR 29/01
    Damit bleibt entweder in unzulässiger Weise eine von mehreren eingeklagten Forderungen als ganze (vgl. BGHZ 89, 383, 388; BGH, Urteil vom 27. April 1993 - IV ZR 132/93 - NJW 1994, 1791, 1792) oder mindestens - wollte man die "Nachbelastung" vom 8. Oktober 1999 nicht als selbständige Forderung ansehen - eine wesentliche Frage zum "Grund" des insgesamt eingeklagten restlichen Vergütungsanspruchs der Klägerin, offen.
  • OLG Jena, 04.11.2008 - 4 U 669/08

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im zweiten

    Ein (echtes) Erledigungsereignis stellt die Erfüllungshandlung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung (aus einem für vorläufig für vollstreckbar erklärten Urteil) nicht dar (vgl. Zöller-Vollkommer, 26. Aufl. ZPO-Komm., § 91 a Rz 5 m. Hinw. auf BGHZ 94, 274 mN; OLG Saarbrücken NJW-RR 1998, 1068; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 484, 485).
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